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   BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95   

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BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95 (https://dejure.org/1996,4670)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1996 - 4 A 38.95 (https://dejure.org/1996,4670)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1996 - 4 A 38.95 (https://dejure.org/1996,4670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage schriftlicher Prozessvollmacht von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Auch in weiteren Entscheidungen wird auf eine fehlende Nachreichung der Vollmacht abgestellt, wobei aber immer weitere Umstände angeführt sind, die jeweils gegen das Bestehen der Bevollmächtigung sprachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 A 38/95 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105/84 -, juris, Rn. 3 und 9 ff.; vgl. zu ernsthaftem Zweifel als Voraussetzung für eine gerichtliche Prüfung und Berücksichtigung eines Mangels der Vollmacht zudem BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

    Eine bei Erhebung der Klage gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot noch nicht vorliegende Prozessvollmacht kann mit der Folge nachgereicht werden, dass die bisherige Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigt wird (Fortführung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380, entgegen Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

    Eine nachträgliche Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung erhobenen Klage ist danach nicht möglich (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85, S. 6).

  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    dd) Soweit das FG die Nichtanerkennung der Vollmachtsurkunde mit seiner Kenntnis vom Auftreten des P als vollmachtloser Vertreter in Verfahren begründet hat, mögen derartige Erfahrungen zwar grundsätzlich geeignet sein, die Legitimation des P auch in Verfahren in Zweifel zu ziehen; insbesondere können sie das Gericht zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen berechtigen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1996 4 A 38.95, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 67 VwGO Nr. 85).
  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Dies entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu der vergleichbaren Regelung des § 67 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung, die durch § 88 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ergänzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 9 C 105.84, BVerwGE 71, 20, 24; Beschluss vom 16. April 1987 5 B 43.87, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 67 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 25. März 1996 4 A 38.95, Buchholz, a.a.O., Nr. 85).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 1 L 131/20

    Prüfung der Rechtsanwaltsvollmacht durch das Gericht von Amts wegen

    Hierzu ist es befugt, wenn es Zweifel hegt, ob für die eingeleiteten Verfahren eine hinreichende Prozessvollmacht besteht ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996 - 4 A 38.95 -, juris ).

    Hinzu kommt, dass es als ungewöhnlich anzusehen ist, dass ein Rechtsanwalt, nachdem er - wie hier durch das Oberverwaltungsgericht - durch richterliche Anordnung zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde, eine derartige Vollmacht nicht umgehend vorlegt oder zumindest eine Erklärung abgibt, was einer Vorlage bislang entgegengestanden habe ( vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 18. Oktober 2006, a. a. O. ).

  • BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10

    Prüfung des Mangels der Vollmacht von Amts wegen

    Ob dafür genügt, dass die Prozessführung Zweifel am Bestehen einer Vollmacht weckt (so etwa Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67, Stand: Juli 2009, Rn. 101, im Anschluss an die Rechtsprechung zu §§ 67 a.F., 173 VwGO i.V.m. § 88 ZPO, vgl. Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 m.w.N. = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66; Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 5), muss hier nicht geklärt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 1 M 196/06

    Zur Unzulässigkeit eines durch einen Rechtsanwalt eingereichten Rechtsmittel

    Hierzu ist es befugt, wenn es Zweifel hegt, ob für die eingeleiteten Verfahren eine hinreichende Prozessvollmacht besteht (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996 - Az.: 4 A 38.95 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

    Hinzu kommt, dass es als ungewöhnlich anzusehen ist, dass ein Rechtsanwalt, nachdem er - wie hier durch das Oberverwaltungsgericht - durch richterliche Anordnung zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde, eine derartige Vollmacht nicht umgehend vorlegt oder zumindest eine Erklärung abgibt, was einer Vorlage bislang entgegengestanden habe (vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. März 1996 - Az.: 4 A 38.95 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 8 C 14.06

    Bestimmung einer Frist für einen Rechtsanwalt zur Vorlage einer schriftlichen

    Eine nachträgliche Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung eingelegten Revision ist nicht möglich (vgl. Beschluss vom 25. März 1996 BVerwG 4 A 38.95 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 4 ).
  • OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03

    dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht der Zulässigkeit nicht entgegen, dass sie von einem Rechtsanwalt eingelegt worden ist, der von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts bevollmächtigt worden war, und das Staatsministerium der Justiz einen Eintritt in den Rechtsstreit als Vertreter des beklagten Freistaats und damit die grundsätzlich zulässige Genehmigung der Berufungserhebung auch nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist (vgl. BVerwG, Zwischenurt. v. 21.1.2004, DVBl. 2004, 713; GemS OGB, Beschl. v. 17.4.1984, BVerwGE 69, 380; a.A. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1996 - 4 A 38.95; zit. nach juris) in der Folge ausdrücklich abgelehnt hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - L 19 AS 2551/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im

    Denn schließlich ist es ungewöhnlich, wenn ein Rechtsanwalt, nachdem er in einer Reihe weiterer Verfahren Vollmachten überreicht hat, später eine derartige Vollmacht in einer weiteren Sache nicht vorlegt oder nicht zumindest erklärt, was einer Vorlage entgegengesteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 A 38.95 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 12 S 267/21

    Prüfung der anwaltlichen Vollmacht von Amts wegen

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